Für die beiden gebührenpflichtigen Gemeindeparkplätze in Holzleiten und Arzkasten gelten ab 01.01.2014 neue Regeln. |
Die Parkautomaten, bei denen . . .
Punkt 14 aus der Gemeinderatssitzung vom 03.10.2013:
Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Parkabgabenordnung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die derzeit geltende Parkabgabenverordnung wie folgt zu ändern:
Bei § 3 „Höhe des Entgeltes und Art der Entrichtung“ werden die Absätze 6 und 7 neu gefasst:
„(6) Gemäß § 6 Tiroler Parkabgabengesetz 2006 können Einwohner der Gemeinden Obsteig durch den Erhalt einer auf zwei Jahre befristeten Parkkarte im Gemeindeamt Obsteig kostenlos den unter § 1 Abs. 2 dieser Verordnung bezeichneten Parkplatz benützen.
(7) Ebenso zum Personenkreis nach Abs 6 zählen Urlaubsgäste mit einer gültigen Gästekarte des Tourismusverbandes Mieminger Plateau“
Die Änderung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Rückvergütung der Parkabgabe in Höhe von € 2,- nur mehr der Lehnberghütte zu gewähren.
Punkt 4 aus der Gemeinderatssitzung vom 06. 11.2013:
Beratung und Beschlussfassung über eine Anpassung der Parkabgabenordnung für die Parkplätze Arzkasten und Holzleiten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Parkabgabenverordnung, zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss vom 03.10.2013, wie folgt zu ändern:
Bei § 3 „Höhe des Entgeltes und Art der Entrichtung“ wird im Absatz 6 folgender Satz angefügt:
(6) …“Einwohner der Gemeinden Mieming und Wildermieming können beim Gemeindeamt Obsteig eine auf zwei Jahre befristete Parkkarte für die genannten Parkplätze gegen ein Entgelt in Höhe von € 20,- beantragen“.
Die Änderung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Auch diese Rückvergütung wurde geändert.
Der gebührenpflichtige Parkplatz in Holzleiten. Der westlich danebenliegende Parkplatz des Hotels Lärchenhof hat eigene Regeln.
Der gebührenpflichtige Parkplatz in Arzkasten – das Gasthaus Arzkasten hat auch einige Parkplätze für seine Gäste.
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